TELUX Spezialglas GmbH

Problemstellung

Aufgrund eines Technologiewandels (weg von Bildröhren – hin zu Flachbildschirmen) brach der Umsatz der TELUX um rund 70 % ein. Ein kompletter Produktionsbereich musste geschlossen und die dort tätigen Arbeitnehmer entlassen werden.  Die Reduzierung der Gesamtbelegschaft führte dazu, dass die staatlichen Förderkriterien nicht mehr eingehalten werden konnten. Dies führte letztendlich zum Widerruf der gewährten Fördermittel.  Die TELUX sah sich in der Folge hohen Rückzahlungsansprüchen ausgesetzt.

In dieser Situation fasst der geschäftsführende Gesellschafter des Traditionsunternehmens, Herr Andreas Nelte, den richtigen Entschluss, die Sanierung über ein Schutzschirmverfahren und im Anschluss über ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung zu betreiben.

Zur Steuerung dieses Prozesses wurde RA Andrew Seidl, Dresden, zum CRO (Sanierungsgeschäftsführer) bestellt.

Es handelte sich bei diesem Verfahren um das erste Schutzschirmverfahren beim Insolvenzgericht Dresden

Lösungsansatz

Herr Andreas Nelte hat sich bereits rechtzeitig - d.h. bei drohender Zahlungsunfähigkeit - mit  dem Thema der Sanierung über das ESUG beschäftigt. Deshalb konnte bereits vor der Einleitung des Schutzschirmverfahrens das Sanierungsteam seine Arbeit aufnehmen und das Sanierungskonzept in Ruhe erarbeiten.

Mit dem Einleiten der Insolvenz über ein Schutzschirmverfahren bestand im ersten Schritt die Notwendigkeit, die Akzeptanz der Kunden und Lieferanten zum Schutzschirmverfahren und die damit eingeleitete Sanierung nach dem ESUG zu gewinnen. Die Lieferfähigkeit des Unternehmens war während des gesamten Sanierungsprozesses gewährleistet.

Das Sanierungskonzept sah primär einen Schuldenerlass seitens des Förderinstitutes vor.

Die finanzierenden Banken begrüßten ausdrücklich den Schritt der Sanierung über einen Insolvenzplan und sagten dem Unternehmen ihre Unterstützung zu.

Auch bei den Kunden und sonstigen Geschäftspartnern fand das Sanierungskonzept  breite Akzeptanz.

Die Aufrechterhaltung der Produktion konnte sowohl über die Sondereffekte der Insolvenz (Insolvenzgeld etc.) als auch über Massedarlehen (echte und unechte) gewährleistet werden, die von den Gläubigerbanken bereitgestellt wurden

Ergebnis

Es konnte innerhalb kürzester Zeit Einvernehmen mit sämtlichen Gläubigern erzielt werden. Auch die Förderbank, die auf die aus dem widerrufenen Förderbescheid resultierenden Beträge verzichten musste, unterstützte den Sanierungsprozess. Die wesentlichen Punkte der Sanierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Kein insolvenzbedingter Umsatzeinbruch,
  • Erhaltung sämtliche Arbeitsplätze,
  • Kein Kundenverlustwährend des ESUG-Verfahrens,
  • Forderungsverzicht des Förderinstitut auf die Forderungen aus dem Widerruf der Fördermittelbescheide,
  • Aktive Unterstützung des Verfahrens durch die Gläubigerbanken,
  • Quotenzahlung an die sonstigen Gläubiger i.H.v. 11 %.

Die Gläubigerversammlung segnete einstimmig das Sanierungskonzept (Insolvenzplan) ab. Das Verfahren war nach ca. vier Monaten beendet.

Mit der Bestätigung des Insolvenzplanes und der Aufhebung des Verfahrens war die Arbeit von RA Andrew Seidl beendet. Nunmehr konnte der Geschäftsführer, Herr Andreas Nelte, das Unternehmen wieder alleine führen.

 

Ansprechpartner:

Telux Spezialglas GmbH
Herr Andreas Nelte
Straße der Einheit 2-24
02943 Weißwasser
Tel: 03576-55162