Der Insolvenzstresstest für Ihr Unternehmen

Haben Sie bisher von strategischen oder taktischen Insolvenzverfahren als Sanierungsmittel gehört? Oder von der geplanten Insolvenz? Oder von den Unternehmern die in guten Zeiten bereits den „Plan-B“ in der Schublade haben?

Wahrscheinlich nicht.

Die meisten Unternehmer fürchten die Insolvenz und beschäftigen sich deshalb auch dann nicht mit diesem Thema, wenn sie bereits pleite sind. Die Konsequenz aus dieser „Vogel-Strauß-Politik“, ist die Zerschlagung des Unternehmens und die Enteignung des Unternehmers.

Nur wer begreift, dass das Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren insbesondere in der Form der Eigenverwaltung die Freiräume eröffnet, um – auch gegen den erklärten Willen einzelner Gläubiger – die Sanierung des Unternehmens umzusetzen, wird das enorme innovative Potenzial erkennen, das der Gesetzgeber geschaffen hat. Deshalb resultiert die Angst vieler Betroffener vor der Insolvenz nur aus der Unkenntnis der gesetzlichen Möglichkeiten und Verfahrensabläufe.

Der von Rechtsanwälte Andrew Seidl entwickelte Insolvenzstresstest dient gerade dazu, frühzeitig festzustellen, ob die Sanierung des Unternehmens über ein strategisch oder taktisch geplant eingeleitetes Insolvenzverfahren (Schutzschirm- / Insolvenzplanverfahren) die vom Unternehmer gewünschten Effekte hat. Es werden damit die Chancen und Risiken und daraus ableitend eine Handlungsempfehlung ausgesprochen.

Mit dem Insolvenzstresstest werden in einem sehr frühen Stadium die Effekte eines Schutzschirm- oder eines Insolvenzplanverfahrens für Ihr Unternehmen simuliert.

Im Insolvenzstresstest wird u.a. ermittelt

  • ob die Ursachen der Krise durch die Sanierungsregelungen der Insolvenzordnung nachhaltig beseitigt werden können,
  • in welchem Zeitfenster die Sanierungsschritte umgesetzt werden können,
  • wie hoch die Refinanzierungseffekte des Schutzschirmverfahrens/des Insolvenzplanverfahrens sind (Insolvenzgeld etc.),
  • welche Chancen und Risiken das jeweilige Verfahren für die Beteiligten, vor allem der für Geschäftsführung und Gesellschafter hat (z.B. Anfechtungsrisiken, Haftungsrisiken etc.),
  • wie der Sanierungsprozess taktisch und strategisch vorbereitet werden kann, um die Chancen der Realisierung zu erhöhen.

Abschließend wird ein mögliches Schutzschirm- oder Insolvenzplanszenario entworfen.

Je früher ein Insolvenzstresstest durchgeführt wird, desto sicherer können die ggf. opportunen außerinsolvenzrechtlichen Verhandlungen zur Beseitigung der Krise („Plan A“) beschritten werden, da bereits zu diesem Zeitpunkt die Effekte aus dem „Plan B“ (Schutzschirm-/Insolvenzplanverfahren) bekannt sind. Der Unternehmer weiß dann bereits bei den Sanierungsverhandlungen mit seinen Banken oder anderen Gläubigern, ob er eine Insolvenz tatsächlich fürchten muss oder eher nicht.

Der Insolvenzstresstest bietet auch die Möglichkeit der Optimierung von Abläufen, damit für den Fall eines später nicht mehr zur vermeidenden Insolvenzverfahrens die bestmögliche Ausgangsposition geschaffen werden kann.